Webinar für Interessierte
Auf der Landesmitgliederversammlung stehen eine Menge Wahlen an. Da wir aufgrund der Pandemie weniger als sonst in Ortsgruppen oder auf Veranstaltungen mit Euch in einen persönlichen Austausch kommen konnten und Euch erzählen konnten, wie man sich bei uns einbringen kann, möchten wir das jetzt online tun. In lockerer Atmosphäre möchten wir Euch vorstellen, welche Ämter bzw. Gremien auf der LMV gewählt werden, welche Aufgabe diese Gremien haben und was für Erfahrungen man mitbringen sollte, wenn man sich bewerben möchte. Außerdem laden wir Euch herzlich ein, Eure Fragen loszuwerden.
⏰ Mittwoch, 2. September, 20 Uhr, bei Zoom:
Zoom-Meeting beitreten:
https://zoom.us/j/95825038386?pwd=Unhkci9mams2N29QZnRNajR4SGJtZz09
Auf LMVen werden häufig Ämter (nach)gewählt oder zumindest sind viele Menschen auch da, die in bestimmten Rollen für die GJN arbeiten. Einige davon sind im Folgenden zur Übersichtlickeit aufgeführt: der Landesvorstand (LaVo), die Igel-Redaktion, das Landesschiedsgericht, Deligierte für den Länderrat, Delegierte für den Bundesfinanzausschuss und Rechnungsprüfer*innen. Der Landesvorstand wird außerdem jeweils einen Antrag auf Einsetzung eines Bildungsteams (4 Personen) und eines Social Media Teams (2 Personen, die nicht aus dem LaVo sind + 2 Personen aus dem LaVo) stellen. Was genau die Aufgabe dieser Teams sein wird, ist in den Anträgen des Landesvorstandes zu lesen und wird außerdem im Info-Webinar (s.o.) erklärt. Wird den Anträgen des LaVo zugestimmt, werden diese Teams auf der LMV gewählt.
Die Arbeit im Landesvorstand
Die grundsätzliche Aufgabe eines Landesvorstands (LaVos) ist es, die innerverbandliche Arbeit zu unterstützen, sei dies durch Koordination und/oder Organisation. Außerdem vertritt der LaVo den Verband nach außen.
Mögliche Aufgaben des LaVos im Detail:
- Ortsgruppen betreuen
- Landesarbeitskreise (LAKs) betreuen
- Seminare organisieren bzw. unterstützen
- Landesmitgliederversammlungen (LMVen) organisieren
- Haushalt aufstellen
- Kontakt zum Igel (Mitgliederzeitung)
- Kontakt zum Bundesvorstand / zur Bundesebene
- Kontakt zu Bündnis 90/Die Grünen
- Auftritt auf Parteitagen der Grünen und anderen Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen
- Pressearbeit
- Einladen zu LaVo-Sitzungen (LaVoSis) und LMVen
- Anfragen beantworten
- FIT*treffen organisieren
- Newsletter erstellen und verschicken (optional)
- vieles freiwillig zusätzlich, z.B. Materialien erstellen, Demos organisieren, Kampagnen anstoßen, Vernetzung betreiben (z.B. mit anderen politischen und/oder ökologischen Jugendorganisationen, der europäischen Grünen Jugend, Bündnissen, etc.)
Bisher finden wöchentliche Telefonkonferenzen und monatliche Vorstandssitzungen statt. Außerdem kommuniziert der jetzige LaVo über Mailinglisten. Die Arbeit im Vorstand ist sehr lehrreich, ihr werdet euch schnell in die Arbeit einfinden und der Spaßfaktor ist garantiert.
Wer macht was?
Die Aufteilung der Zuständigkeiten wird von jedem Landesvorstand in der ersten Vorstandssitzung neu besprochen. Momentan läuft es wie folgt:
Die Zuständigkeiten für LAKs und Ortsgruppen sind möglichst gleichmäßig auf alle LaVo-Mitglieder verteilt. Die einzelnen Personen sind dann Ansprechpartner*innen für Ortsgruppen und stellen sich diesen vor, bieten Hilfe an, schauen bei Treffen vorbei etc.
Sprecher*innen:
Die beiden Sprecher*nnen vertreten die GJN nach außen – besonders gegenüber der Presse, anderen (Jugend-)Organisationen, Bündnispartner*innen und den Grünen – und wirken maßgeblich an der innerverbandlichen Organisation mit. Sie haben den Überblick über die Tagespolitik und politische Diskussionen und sorgen durch Pressearbeit oder die Teilnahme an (Partei-)Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen dafür, dass die GJN sich aktiv in öffentliche Auseinandersetzungen einbringt. Die Pressemitteilungen selbst werden natürlich immer innerhalb des gesamten Landesvorstands abgestimmt.
Politische Geschäftsführung (PolGF):
Die Hauptaufgabe der politischen Geschäftsführung ist es den Überblick zu behalten. Dazu gehört z.B. die Termine zu koordinieren, die Übersicht über Fristen (zum Beispiel für die Einladungen zu Landesvorstandssitzungen) zu behalten, Telefonkonferenzen und Sitzungen vorzubereiten, sowie allgemein darauf zu achten, dass nichts vergessen wird. Die*der PolGF verschickt meist die Einladungen und Ausschreibungen an die Mitglieder. Zudem ist sie*er erste*r Ansprechpartner*in für die Mitarbeiter*innen (zur Zeit Landesgeschäftsführer und Webmaster) der GJN. Außerdem gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den PolGFs der anderen Landesverbände und des Bundesverbandes.
Schatzmeister*in:
Der*die Schatzmeister*in ist für den Haushalt des Landesverband zuständig und ist gemeinsam mit dem organisatorischen Geschäftsführer für die regelmäßige Haushaltsüberwachung zuständig. Größere Anschaffungen und Investitionen müssen von dem*der Schatzmeister*in genehmigt werden. Die konkreten Abrechnungen und Beantragungen der Landeszuschüsse werden durch die organisatorische Geschäftsführung übernommen, es macht aber Sinn wenn der*die Schatzmeister*in über die Buchungen Kenntnis hat. Der*die Schatzmeister*in ist außerdem Mitglied im Bundesfinanzrat (BuFiRa) des Grüne Jugend Bundesverbandes, fährt zu dessen Treffen und nimmt an dessen Telefonkonferenzen teil. Der*die Schatzmeister*in sollte außerdem möglichst Kontakt zu den finanziell und haushälterisch Verantwortlichen der Mutterpartei halten.
Beisitzer*innen:
Die Beisitzer*innen gehören nicht zum sogenannten „geschäftsführenden Landesvorstand“ und können ihre politische Arbeit in Absprache mit dem restlichen Landesvorstand weitgehend individuell bestimmen. Sie können zum Beispiel die Verantwortung für den Newsletter oder die Facebookseite der GJN übernehmen, Seminare/Veranstaltungen organisieren oder Ansprechpartner*innen für die LAKs sein. Je nach Interesse oder inhaltlichem Schwerpunkt können Beisitzer*innen die inhaltliche und politische Arbeit des Landesvorstandes mitgestalten und haben bei Abstimmungen selbstverständlich das gleiche Stimmrecht wie alle anderen Vorstandsmitglieder. Sie wirken an der Willensbildung des Landesvorstandes mit.
Wahl der frauen-, inter-, trans- und genderpolitischen Sprecher*in (Landesvorstands-Platz)
Das FIT*- und Genderteam untersucht kontinuierlich geschlechterspezifische Strukturen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen und wirkt der strukturellen Benachteiligung von FrauenInterTrans*Personen im Verband entgegen.
Wenn du noch Fragen hast oder dir nicht sicher bist, ob du dich bewerben möchtest kannst du uns einfach schreiben. Wir beantworten gerne alle Fragen und würden uns über Bewerbungen freuen.
Igel-Redax
Der IGEL ist die Mitgliederzeitung der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen und der GRÜNEN JUGEND Bremen und wird von einer Redaktion erstellt. Er hat die Aufgabe die Mitglieder über verbandsinterne Dinge zu unterrichten, sowie Raum für Diskussionen zu schaffen und die GRÜNE JUGEND Niedersachsen nach außen zu vertreten. Die Igel-Redaktion koordiniert die Beiträge und erstellt die endgültige Fassung, welche an die GJN-Mitglieder verschickt wird.
Länderrat
Auf dem 52. Bundeskongress beschlossenem wurde die Gründung eines Länderrats beschlossen. Die Aufgeben des Länderrats findet ihr in dem beschlossenen Antrag.
Landesschiedsgericht
Das Landesschiedsgericht besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei Beisitzer*innen. Diese drei, sowie jeweils Stellvertreter*innen werden von der Landesmitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Das Landesschiedsgericht ist zuständig für:
• Streitigkeiten von Mitgliedern und Gliederungen der GRÜNEN JUGEND mit Organen des
Landesverbandes;
• Streitigkeiten zwischen Landesverbandsorganen;
• Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Landesverbandes, gegen einzelne Mitglieder oder
gegen Gliederungen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen;
• die Entscheidung über Ausschlussanträge in erster Instanz;
• Auslegung von Satzung und Geschäftsordnung;
• und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen
Alle weiteren Informationen findet ihr in unserer Schiedsordnung.
Delegierte für den Bundesfinanzausschuss
Der Bundesfinanzausschuss berät den Bundesverband der Grünen Jugend in allen Finanzfragen, insbesondere berät er über die mittelfristige Haushaltsplanung und den Haushalt des Folgejahres, über den er der Bundesmitgliederversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung erteilt. Er trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Aus jedem Landesverband gehören ihm der/die Schatzmeister*in sowie ein/e Basisdelegierte*r an.
Wenn der/die Schatzmeister*in nicht weiblich ist, muss die/der Bundesfinanzausschussdelegierte weiblich sein.
Rechnungsprüfer*innen
Die Rechnungsprüfer*innen überprüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit Beschlüssen. Über ihre Ergebnisse berichten Sie der Landesmitgliederversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.