Infos zu den Anträgen / Antragsgrün

Kein Kongress ohne Abstimmungen, Anträge und Bewerbungen! Im “Antragsgrün” findet ihr alle Anträge, Bewerbungen und weiteres. All das findet ihr unter diesem Link: https://gjn.antragsgruen.de

Für verschiedene Anträge gibt es verschiedene Fristen. 

  • 10.09.2022 – Frist für Satzungsänderungsanträge
  • 19.10.2022 – Frist für inhaltliche Anträge
  • 29./30.10.2022 – Frist für Änderungsanträge mit Beginn des jeweiligen TOPs.

Satzungsänderungen haben die früheste Frist. Das ist dadurch begründet, dass Änderungen an der Satzung für den Verband sehr tiefgreifend sind. Deshalb bieten sich solche Anträge nicht dafür an, sie auf eigene Faust einfach zu stellen, sondern gut zu durchdenken und abzusprechen. Dabei geht es nicht darum, etwaige Änderungen zu verhindern, sondern den Prozess so anzulegen, dass gewährleistet ist, dass diese Änderungen funktionieren und dem Verband nicht schaden. Es liegen zu dieser LMV keine Satzungsänderungsanträge vor.

Es gibt Leitanträge, die zum Thema des Kongresses passen und dementsprechend priorisiert diskutiert werden. Normalerweise gilt dafür die ganz normale Antragsfrist. Dieses Mal ist bis zur Antragsfrist am 19.10. kein Leitantrag vom Landesvorstand eingegangen. Das ist dadurch begründet, dass sich dieser Antrag inhaltlich mit dem Koalitionsvertrag befassen wird. Deshalb reichen wir zu dieser Landesmitgliederversammlung ausnahmsweise einen Dringlichkeitsantrag als Leitantrag ein.

Ob ihr findet, dass die Dringlichkeit begründet ist, wird jedoch auf der Versammlung selbst abgestimmt. Das gilt für alle Dringlichkeitsanträge.

Ansonsten gibt es noch sogenannte V-Anträge. Diese Anträge erweitern die Beschlusslage der GJN. Sie befassen sich mit bisher unbearbeiteten Themen oder verändern Positionen in Themenbereichen von Grund auf. Außerdem können sie bisherige Beschlusslagen, die allgemeiner gehalten sind, konkretisieren und um fachliche Perspektive erweitert werden.

Darüber hinaus gibt es noch Resolutionen. Resolutionen leiten sich von unserer Beschlusslage ab und beziehen sich auf einen aktuellen Gegenstand. Zum Beispiel eine Solidarisierung oder Aufrufe.

 

Bewerbungen

Auf dieser LMV wird auch wieder gewählt. Wir wählen beispielsweise einen neuen Landesvorstand und neue Delegierte für den Länderrat der GRÜNEN JUGEND.

Da es für Bewerbungen keine Frist gibt, stellen wir euch hier den Link zu den Bewerbungen ein. Schaut also im Verlauf der Woche nochmal rein, es lohnt sich!

Landesvorstand

Der Landesvorstand ist quotiert und wird auf der zweiten Landesmitgliederversammlung (LMV) im Jahr neu gewählt. Er besteht aus 8 Mitgliedern, darunter zwei Sprecher*innen, ein*e politische*r Geschäftsführer*in, ein*e Schatzmeister*in und vier Beisitzer*innen.

Außerdem wählen wir (Ersatz-)Delgierte für den Länderrat der GRÜNEN JUGEND. Auf dem Länderrat der GRÜNEN JUGEND wird die Beschlusslage des Verbandes zwischen den Bundeskongressen geschärft.

Bundesfinanzausschuss

Der Bundesfinanzausschuss kümmert sich um alles, was mit den Verbandsfinanzen zu tun hat: dort wird der Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung beraten. Außerdem gibt es dort Berichte zur Finanzlage der einzelnen Landesverbände. Am Bundesfinanzausschuss nehmen der*die Schatzmeister*in und eine von der Basis delegierte Person teil, die auf der LMV gewählt wird.

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfer*innen prüfen am Ende jeden Jahres, ob wir mit unserem Geld gut und im Sinne des Verbandes umgegangen sind.

Parteirat

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen hat das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Parteirats von BÜNDNIS 90/Die Grünen Niedersachsen und vergibt auf ihrer LMV ein Votum für eine*n Kandidat*in. Der Parteirat wird alle zwei Jahre auf der Landesdelegiertenkonferenz, dem landesweiten Parteitag der niedersächsischen Grünen, gewählt.